Nach der Trennung muss der gesamte Haushalt zwischen den Eheleuten neu aufgeteilt werden. Was aber gilt, wenn ein Ehegatte sich stattdessen neuen Hausrat, vor allem neue Möbel zulegt. Kann er dann wenigstens die Kosten für den Neuerwerb steuerlich absetzen?
Der Bundesfinanzhof hat nunmehr entschieden, dass Ausgaben für die Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehepartner die Möbel aufgrund richterlicher Teilungsanordnung dem anderen Partner überlassen musste. Die Wiederbeschaffung von Möbel nach einer Scheidung stelle sog. Folgekosten dar, die steuerlich absetzbar sind (Aktenzeichen VI B 18/16).