Scheidungskosten Rechner
Der Scheidungskosten Rechner berechnet dir deine Ersparnis bei uns bei einer Reduzierung des Verfahrenswertes.
Der Scheidungskosten Rechner berechnet die Scheidungskosten bei einer einvernehmlichen Ehescheidung. In diesem Fall beantragen wir bei Gericht die Reduzierung des Verfahrenswertes um bis zu 30%. Bitte lass deshalb das Häckchen im Button bei „Ja“ bestehen, da anderenfalls keine Berechnung durchgeführt werden kann. Wenn du eine Berechnung der Scheidungskosten ohne Reduzierung des Verfahrenswertes wünschst, nimm bitte Kontakt mit uns auf.
Der Scheidungskosten Rechner berechnet sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtkosten, mit denen du bei einem Scheidungsprozess rechnen musst. Mit der Ehescheidung wird vom Gericht von Amts wegen der Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Scheidungskosten Rechner berücksichtigt deshalb auch die Durchführung des Versorgungsausgleich im Zuge des Scheidungsprozesses.
Scheidungskosten-Rechner
Der Scheidungskosten-Rechner geht von einer einvernehmlichen Ehescheidung aus, sodass nur ein Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren benötigt wird. In diesem Fall beantragen wir bei Gericht eine Reduzierung des Verfahrenswertes um 30%. Bitte beachten Sie, dass die Gerichte an Anträge zur Reduzierung des Verfahrenswertes nicht gebunden sind. Für den Fall, dass Sie eine Berechnung der Scheidungskosten nach dem nicht reduzierten Verfahrenswert wünschen, wollen Sie uns bitte kontaktieren.
Von einigen Familiengerichten wird auch das Vermögen der Eheleute anteilig beim Verfahrenswert mitberücksichtigt. Die hier dargestellten Beträge stellen deshalb nur einen Richtwert dar, mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Scheidung zu rechnen haben.
Monatliches Nettoeinkommen der Ehegatten
Anzahlt der unterhaltsberechtigten Kinder
Anzahl der Versorgungen
Zu den Versorgungen (Rentenansprüche) zählen insbesondere:
- gesetzliche Rentenversicherung,
- Beamtenversorgung,
- betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes,
- berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen),
- private Lebensversicherungen (nur Rentenversicherungen),
- Riesterrente.