Wenn Ihre Ehe dem Ende zugeht und Sie sich Gedanken wegen einer Scheidung machen, sollten Sie die Folgen einer Trennung oder Scheidung kennen: Wann kann ich mich scheiden lassen? Wer soll ausziehen? Bei wem sollen die Kinder wohnen? Und wie sieht es finanziell aus? In lockerer Folge werde ich Ihnen die Folgen einer Trennung oder späteren Scheidung erläutern, damit Sie nicht unvorbereitet in die neue Situation hineingehen.
Was versteht man unter einer Trennung?
Bevor Sie sich scheiden lassen können, müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Sie sollen sich prüfen, ob ein so wichtiger Einschnitt in Ihrem Leben mit all seinen Folgen von Ihnen tatsächlich gewünscht wird. Auch wenn Ihre Ehe nur kurze Zeit gedauert hat, müssen Sie das Trennungsjahr einhalten. Das gilt selbst dann, wenn Sie nach Ihrer Hochzeit überhaupt nicht zusammen gelebt haben. Getrennt leben die Eheleute, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen Ihnen besteht. Getrenntleben bedeutet eine Trennung von Tisch und Bett. Es reicht nicht aus, wenn die Eheleute sich nicht mehr verstehen. Vielmehr müssen Sie getrennte Wege gehen und dürfen keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr füreinander erbringen. Jeder Ehegatte käuft für sich ein und führt seinen eigenen Haushalt.
Können wir innerhalb unserer Ehewohnung getrennt leben?
Regelmäßig wird ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen und so eine räumliche Trennung herbeiführen. Manchmal ist dieses nicht sofort möglich oder wird von den Eheleuten aus finanziellen Gründen nicht gewünscht. Möglich ist auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung. Da eine Trennung innerhalb der Ehewohnung sehr belastend sein kann, kommt sie nur für Paare in Betracht, die beide die Trennung wollen und für die ein gemeinsamer Aufenthalt in der ehelichen Wohnung kein Problem darstellt. Ferner sollte die Wohnung für eine Trennung groß genug sein, da auch in diesem Fall eine Trennung von Tisch und Bett erfolgen muss. Das setzt voraus, dass die Partner in verschiedenen Zimmern schlafen, getrennt wirtschaften und keine alltäglichen Dinge mehr füreinander erledigen wie Kochen, Wäsche waschen oder Einkaufen.
Wie kann ich nachweisen, dass wir getrennt gelebt haben?
In der Regel müssen Sie Ihr Getrenntleben nicht nachweisen. Es gibt auch keine offizielle Stelle, der Sie Ihr Getrenntleben melden müssen. Kein Richter kommt zu Ihnen nach Hause, um nachzuschauen, wie Sie die Trennung innerhalb der Wohnung organisiert haben. Probleme kann es aber geben, wenn ein Ehepartner die Trennung bestreitet. Dann muss der scheidungswillige Ehegatte die Trennung nachweisen. Der Nachweis der Trennung wird ohne weiteres möglich sein, wenn die Eheleute räumlich getrennt leben. In diesem Fall reicht ein Nachweis eines neuen Wohnsitzes durch das Einwohnermeldeamt aus. Schwieriger ist es, wenn die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses stattgefunden hat. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Trennung zu dokumentieren. Beide Eheleute können ein Papier unterschreiben, indem sie ein bestimmtes Datum festhalten, seit dem sie innerhalb der Wohnung getrennt leben. In der Regel wird der Rechtsanwalt des scheidungswilligen Ehegatten den Partner anschreiben und die Trennung zu einem bestimmten Tag festhalten. Weigert sich der Partner jedoch, einer Trennung oder einer Scheidung zuzustimmen, sollte der scheidungswillige Ehegatte sich überlegen, aus der gemeinsamen Ehewohnung auszuziehen. Andernfalls muss er damit rechnen, dass der Partner im Scheidungsverfahren die Trennung nach wie vor bestreitet und ihm ein Nachweis des einjährigen Getrenntlebens nicht gelingt. Im Zweifels würde das Gericht seinen Scheidungsantrag kostenpflichtig abweisen.
Wann kann ich den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen?
Erst nach dem Ablauf des Trennungsjahres kann der scheidungswillige Ehegatte oder beide Ehegatten den Scheidungsantrag bei Gericht stellen. Der Scheidungsantrag kann zwingend nur von einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden. Wollen die Ehegatten sich einvernehmlich scheiden lassen, reicht es aus, wenn nur der scheidungswillige Ehegatte von einem Scheidungsanwalt vertreten wird. Der andere Ehegatte braucht der Scheidung lediglich zustimmen. Hierfür bedarf es keines eigenen Scheidungsanwalts. Die Scheidung wird durch das Familiengericht ausgesprochen. Das Gericht kann dann die Ehe einverständlich scheiden. Von seltenen Ausnahmefällen abgesehen muss das Trennungsjahr immer eingehalten werden. Das Gericht prüft die Voraussetzungen für eine Scheidung und damit bei einer einverständlichen Scheidung auch das Trennungsjahr. Ist das noch nicht abgelaufen, kann das Gericht den Antrag kostenpflichtig zurückweisen. In der Praxis beantragt der beauftragte Scheidungsanwalt bis zu acht Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung. Dagegen ist nichts einzuwenden, da mit der Ehescheidung von Amts wegen auch die Anrechte der Eheleute auf eine spätere Altersrente, die diese während der Ehezeit erworben haben, geteilt werden. Die Auskünfte werden hierfür von den Rententräger erteilt. Deshalb kann bis zur mündlichen Verhandlung noch einige Wochen vergehen. Manchmal behaupten die Eheleute, sie seien bereits seit einem Jahr getrennt, obwohl das nicht stimmt. Sofern beide übereinstimmende Angaben machen, prüft das Gericht nicht weiter. Ein Beweis ist nicht nötig.
Bei einer Online-Scheidung brauchen die Ehegatte übrigens nichts weiter zu veranlassen. Es reicht aus, in dem Scheidungsformular die für die Ehescheidung nötigen Angaben zu machen. Um alles weiteres kümmert sich der Scheidungsanwalt. Einfacher geht es nicht.